Im August 2019 feiern wir den 100. Jahrestag der demokratischen Weimarer Verfassung. Nach dem Ende des Kaiserreichs sollte es eine Staatskirche nicht mehr geben. Staat und Kirchen sollten getrennt werden. Daher ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt: die historischen Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen. Das ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer Hamburg und Bremen) auf jährlich 538 Millionen Euro (2018) und insgesamt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von über 17 Milliarden Euro aufgetürmt.
Diese Zahlungen werden aus allgemeinen Steuermitteln von allen Bürgern ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit aufgebracht. Die Geldbeträge werden den Kirchen vom Staat zur freien Verfügung überwiesen. Einen Großteil der Gelder verwenden die Kirchen zur Bezahlung von Gehältern und Pensionen für Seelsorgegeistliche, Bischöfe, Pfarrer, Generalvikare und Bischofssekretäre. Die beiden Kirchen erhalten diese altrechtlichen Staatsleistungen neben ihren Kirchensteuereinnahmen von derzeit jährlich insgesamt 12,5 Milliarden Euro.
Statt den klaren Verfassungsauftrag von 1919 zu erfüllen, haben die Länder Verträge abgeschlossen, die sie auf unabsehbare Zeit zu Zahlungen an die Kirchen verpflichten – eine grobe Missachtung der Verfassung seit 100 Jahren.
Wir fordern: Altrechtliche Staatsleistungen beenden – jetzt!
Dazu muss Folgendes geschehen:
- Wir fordern alle politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, Parlamenten und Regierungen auf, mit der katholischen und der evangelischen Kirche unter Beteiligung der Öffentlichkeit ernsthafte Gespräche zu führen mit dem Ziel einer umgehenden Beendigung der Staatsleistungen. Bund und Länder dürfen sich für ihre Untätigkeit nicht länger gegenseitig die Verantwortung zuschieben!
- Wir fordern den Bundestag auf, nach 100 Jahren endlich ein Ablösegrundsätzegesetz zu erlassen, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.
- Wir fordern Bund und Länder auf, bei entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, dass die Länder seit 100 Jahren bereits hinreichende Zahlungen in Milliardenhöhe getätigt haben und daher die altrechtlichen Staatsleistungen ohne weitere Entschädigungssumme einzustellen sind.
- Wir fordern die Katholische und Evangelische Kirche auf, auf die Zahlungen weiterer Staatsleistungen zu verzichten und der Ablösung keine Hürden in den Weg zu legen.